Bezirksschülervertretung Unna beklagt Wegfall der Testmöglichkeiten an Schulen in NRW

Pressemitteilung zur Änderung der Coronaschutzmaßnahmen an den
Schulen in NRW ab dem 02.04.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag sieht das Landesministerium für Schule und Bildung in NRW den Wegfall der Maskenpflicht in der Schule sowohl auf dem Sitzplatz als auch im gesamten Gebäude vor. Darüber hinaus ist
auch die Beendigung der 3x wöchentlich stattfindenden Testungen nach den Osterferien vorgesehen. In der Schulmail des Landes vom 18.03.2022 heißt es dazu: „Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen.“ Diese Änderungen bereiten den Schülervertretungen im Kreis Unna große Kopfschmerzen. Zur Maskenpflicht gehen die Meinungen dabei stark auseinander. Auf der einen Seite konnte im vergangenen Monat beobachtet werden, dass die meisten Ansteckungen im Privaten Umfeld stattgefunden haben. Daher wurden infizierte Schülerinnen und Schüler in den regelmäßigen Testungen rechtzeitig erkannt und so zu Beginn der Schulwoche oder bei späterer positiv Testung isoliert. Dies führte dazu, dass zwar immer wieder bis zu 5 Schülerinnen und Schüler in den Kursen fehlten, so aber keine Ansteckung innerhalb der Unterrichtszeiten stattfand. Auf der anderen Seite führt die Maskenpflicht vor allem in Klausursituationen zu Konzentrationsschwierigkeiten, daher sehen einige Schülerinnen und Schüler ihren Wegfall in diesen Situationen durchaus als Erleichterung an. Allerdings haben mehrere Studien auch gezeigt, dass das Tragen einer Maske in Innenräumen das Infektionsrisiko deutlich senkt.
Hierbei ist zu beachten, dass bei ihrem Wegfall vermutlich deutlich mehr Infektionen im Klassenraum stattfinden würden. Die Maske am Sitzplatz und in Klausuren mit ausreichendem Abstand abnehmen zu können, aber auf vollen Gängen weiter tragen zu müssen, würde hierbei als Kompromiss dienen.
Auch im Hinblick auf die anstehende „Mottowoche“ der Abiturjahrgänge ist die Aufhebung dieser Regelung mehr als fahrlässig. Bei zahlreichen Ansteckungen innerhalb des
Abiturjahrganges und keinerlei Testungen vor den zentralen Abschlussklausuren können viele Schülerinnen und Schüler zu ihren anderen Zentralklausuren erkranken und ausfallen. Dieser Umstand zeigt, wie gefährlich der Wegfall der Maskenpflicht in Kombination
mit dem Wegfall der regelmäßigen Testungen werden kann.

Die Testungen stellten im vergangenen Schuljahr die Möglichkeit für eine sichere Durchführung des Unterrichtes dar. Ihr Wegfall vermittelt keinesfalls ein Gefühl von Sicherheit während der Schulzeit. Dies ergibt auch im Rückblick auf die Lockerungen der Vergangenheit wenig Sinn. Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler waren bereits im vergangenen Monat
nicht zu regelmäßigen Testungen verpflichtet. Dennoch war die Nachfrage nach ihnen groß und die freiwillige Basis wurde gern angenommen.
Daher ist es unverständlich, warum das Ministerium bei derart hohen Inzidenzen diese freiwillige Sicherheit auslaufen lässt und damit Schülerinnen und Schüler in Gefahr bring.
Die Schulen im Kreis Unna wünschen sich daher ein Festhalten an drei freiwilligen Testungen pro Woche. Außerdem sollte der Wegfall der Maskenpflicht an eine feste Inzidenz gebunden sein und mit einer Sonderregelung für Leistungsüberprüfungen verbunden
werden.

So ist sichergestellt, dass die Schulen nicht zu Hotspots werden und Präsenzunterricht weiterhin sicher ist und bleibt.


Timo Erdmann
Vorstandsvorsitzender